Wenn Sie ein Logo als Marke schützen lassen wollen, ist dies beispielsweise durch eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Vor dem Beantragen einer solchen Eintragung sollte jedoch eine ausführliche Recherche durchgeführt werden, um Kollisionen mit älteren Marken zu vermeiden. Im Markenrecht gilt nämlich der Grundsatz der Priorität. Das heißt, wer zuerst kommt, hat zuerst Markenschutz. Da das DPMA nicht prüft, ob bereits identische oder ähnliche Marken für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen sind, sollten Sie dies von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder einem Recherchedienst machen lassen, um das Risiko bezüglich Unterlassungs-und Schadensersatzansprüchen zu minimieren. Dieser kann auch die Markenfähigkeit des Logos bewerten und prüfen ob etwaige Schutzhindernisse bestehen.
War das Eintragungsverfahren erfolgreich, so besteht der Markenschutz zeitlich unbegrenzt, solange die regelmäßig anfallenden Verlängerungsgebühren bezahlt werden.
Zu beachten ist, dass Sie auch ein Nutzungsrecht an dem Logo haben. Ansonsten könnten Sie die Marke ohne Verletzung von Urheberrechten nicht nutzen.
Alexander Einfinger
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